Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines:
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und / oder Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung.
2. Lieferung:
Die Lieferzeiten werden nach Möglichkeiten eingehalten. Sie gelten nur als annähernd und können um bis 4 Wochen überschritten werden. Anschließend hat der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber ohne irgendwelche Schadensforderungen zurücktreten. Bei von uns nicht vertretbaren Störungen im Geschäftsbetrieb, verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der / des Ereignisses. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in jedem Fall ausgeschlossen. Kommt der Besteller bei vereinbarter Selbstabholung in Verzug, so geht mit der Anzeige der Verfügbarkeit der Ware die Verschlechterung und der zufällige Untergang der Ware von diesem Zeitpunkt an auf den Besteller über. Die uns dabei entstehenden Kosten für Lagerung werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
3. Verlegung:
Kostenvoranschläge für Verlegung können nur Pauschal erfolgen. Eine genaue Beurteilung ist erst nach Besichtigung des Objektes möglich. Kann der Auftragnehmer die entsprechenden Arbeiten nicht aufnehmen, so hat der Auftraggeber die dafür anfallenden Kosten zutragen, wenn sie auf dessen Verschulden zurückzuführen sind. Verlegearbeiten werden nach angefangenen m² und Material,
einschließlich Kork, nach tatsächlichen Verbrauch berechnet.
Der Einzel- bzw. Gesamtpreis kann bis zu 10 % vom Kostenvoranschlag abweichen. Nicht im Angebot / Kostenkostenvoranschlag enthaltene zusätzliche Leistungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewiesen und berechnet
3.1. Bedingungen für Korkverlegung:
Der Auftraggeber hat, soweit nichts anderes vereinbart, folgende Voraussetzungen zu gewährleisten:
Der Fußboden muß dauertrocken und verlegereif nach DIN 18365
und dem „Merkblatt für vorbereitende Maßnahmen zur Verlegung
von Parkett sowie elastischen und textilen Belägen auf beheizten
Fußbodenkonstruktionen“ des Zentralverbandes Parkett und
Fußbodentechnik Bonn.
Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, daß die Baustelle frei
zugänglich ist.
Kostenfreie Bereitstellung von Strom (220V) und Wasser.
Bereitstellung von Sanitär- und Reinigungseinrichtungen
Raumtemperatur von ca.18°C und Bodentemperatur von
etwa 15°C.
Material- und diebstahlgesicherte Abstell- und Lagerräume für
Materialien, Maschinen und Geräte.
Bei Fußbodenheizung ist die Übergabe des Heizungsprotokolls vor
Beginn der Verlegearbeiten vorzunehmen
4. Gewährleistung:
Der Kunde hat bei Lieferung / Selbstabholung die Ware auf Richtigkeit zu kontrollieren. Mängelrügen sind uns spätestens
10 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Spätere
Reklamationen werden nicht anerkannt.
Gewährleistung erfolgt nur, wenn die von uns erworbenen Materialien verarbeitet wurden sind. Mustermaterialien sind mit Hinsicht auf produktionstechnische und / oder materialbedingte Abweichungen unverbindlich, d.h. der Auftraggeber ist bei unwesentlicher und üblicher Abweichung der gelieferten Ware gegenüber dem Muster in Abmessung, Farbe, Struktur und / oder
Form zu keiner Beanstandung berechtigt. Liegen berechtigte Mängel vor, haben wir das Recht auf Nachbesserung bzw. Lieferung von Ersatzware in dem von uns angemessenen Zeitraum.
Abzüge und Kürzungen sind seitens des Auftraggebers nicht
berechtigt.
Die Bodenbeläge sind mit dem von uns empfohlenen und verkauften Pflegemitteln zu behandeln und die Pflegeanleitung zu beachten. Die Gewährleistung bezieht sich auf die üblicherweise auftretenden Nutzung und Beanspruchung der dafür vorgesehenen Räumlichkeiten. Bei Nutzung des Bodenbelags mit rollenden Lasten (z.B.: Sessel, Drehstühle, Krankenbetten usw.) ist der Einsatz geeigneter Rollen ( analog DIN 68131, Typ W, weiche Rollen ) unbedingt erforderlich.
Im Rahmen unserer Gewährleistung beträgt die Garantiezeit für unsere Verlegearbeit 3 Jahre.
Erfolgt auf Grundlage der Gewährleistung eine teilweise bzw. voll -
ständige Erneuerung des Korkbelags, hat sich der Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigter durch eine Ausgleichszahlung an den Kosten zu beteiligen. Diese Ausgleichzahlung ergibt sich aus der
Differenz des Neuwertes des neuen Belags und des Zeitwertes des
alten Belags. Die Berechnungsgrundlage für die Ausgleichszahlung
ist die ursprüngliche Rechnung beim Kauf des auszuwechselnden
Bodenbelags. Vom Rechnungsbetrag ( Material - und / oder Ver -
legekosten ) ist für jedes Jahr - beginnend mit dem Liefertermin bis
zur Neuverlegung bzw. - Beschaffung - ein Betrag von 10% jährlich
des gezahlten Rechnungsbetrages zu Lasten des Auftraggebers oder
dessen Bevollmächtigten als Abzug Neu gegen Alt in Anrechnung
zu bringen.
Gewährleistung entfällt bei:
- unsachgemäßer Lagerung, Verarbeitung, Verlegung und Nutzung
5. Rückgabe - und Umtauschrechtrecht:
Eingefärbter Kork, geöffnete Verpackungen und Behältnisse sind vom Umtausch - und Rückgaberecht ausgeschlossen.
Ungeöffnete Pakete, Verpackungen und Behältnisse können innerhalb von 10 Tagen gegen 15 % Minderung vom Rechnungsbetrag entgegengenommen werden.
5.1. 14-tägiges Rückgaberecht bei Online-Bestellung:
Sollte Ihnen ein Artikel nach einer Onlinebestellung nicht zusagen, können Sie diesen gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wünschen Sie einen Rückgabe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung zwecks Organisation des Rücktransportes.
6. Zahlungsbedingungen und Vertragsabschluß:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Angebote und Preisangaben sind freibleibend.
Bei Auftragserteilung sind sofort, abhängig nach Höhe des Auftragwertes, jedoch mindestens 30 % als Anzahlung in Euro fällig. Bei Überweisung ist erst nach Eingang der Anzahlung der
geschlossene Vertrag gültig. Bei Bauvorhaben, die länger als 4 Kalenderwochen andauern, sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen für die erbrachten Leistungen zu fordern. Diese sind innerhalb von 18 Werktagen ab Rechnungsdatum fällig. Forderung nach Sicherheitsleistungen und deren Höhe bedürfen der Schriftform. Bei Zurücktreten des Auftraggebers vom Vertrag sind wir berechtigt, die Anzahlung für die angefallenen Kosten einzubehalten. Bei eingefärbter, vorgeklebter und / oder zugeschnittener Ware, sind vom Auftraggeber die geleisteten Vorarbeiten einschließlich der bestellten Ware vollständig zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug fällig. Ein Rückbehaltungsrecht seitens des Auftraggebers besteht nicht. Überweisungen sind innerhalb von 10 Tagen auf unser Konto zu tätigen. Bei Zahlungen nach Fälligkeit sind wir berechtigt, auch ohne die Voraussetzung des Verzuges nachweisen zu müssen, Zinsen in Höhe von 13 % zu berechnen. Gleiches gilt bei Abschlagszahlungen.
7. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle vertraglichen Leistungen ist der Sitz der Firma des Verkäufers.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß internationaler Kaufgesetze.